Staatliche Realschule Bad Tölz | ![]() |
Bei bescheinigter Legasthenie bzw. Lese- und/oder Rechtschreib-Störung:
Aufgrund von Übertritt, Schulartwechsel oder Wohnortwechsel möchten Sie, liebe Eltern, Ihr Kind an unserer Realschule anmelden oder haben dies bereits getan. An der abgebenden Schule wurde Ihrem Sohn/Ihrer Tochter bisher ein Nachteilsausgleich im Falle einer Legasthenie oder einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung gewährt. Auf Grund einer rechtlichen Neuregelung in der BaySchO (Bayerische Schulordnung) zur Lese-Rechtschreib-Störung gelten ab dem 01.08.2016 folgende Bestimmungen:
Information für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Störung
Bei Verdacht auf Legasthenie bzw. Lese- und/oder Rechtschreib- Störung:
Sie haben als Eltern den Eindruck, dass Ihr Kind in besonders auffälligem Maße Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten hat und benötigen spezielle Informationen. Für ein erstes beratendes Gespräch steht Ihnen in diesem Fall unser Legasthenie-Tandem zur Verfügung.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt mit angehängtem Formular.
Weitere Informationen finden Sie unter Lese-Rechtschreib-Lotsinnen.